Website – Barrierefreiheitserklärung

Gewiss S.p.A verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4, zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die offizielle Website: https://www.gewiss.com/

KONFORMITÄTSSTATUS

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI EN 301549 aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.

NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes 4/2004 nicht zugänglich.

Zur Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung wurden die WCAG-2.1-Standards sowie die Nutzererfahrung eines Testpanels berücksichtigt, das aus Personen mit unterschiedlichen Behinderungen bestand und die Website getestet hat. Dabei wurden unterstützende Technologien wie die gängigen Screenreader (Jaws, NVDA oder VoiceOver) für Blinde sowie Vergrößerungsfunktionen verwendet.
 

Nachfolgend werden die Nichtkonformitäten und die verletzten Erfolgskriterien aufgeführt:
 

  • 1.3.1 Informationen und Beziehungen: In einigen Fällen können Informationen, Struktur oder Beziehungen, die durch die Darstellung vermittelt werden, nicht programmatisch ermittelt oder nicht über Text verfügbar gemacht werden.
     

  • 1.4.3 Kontrast (Mindestanforderung): Die visuelle Darstellung des Textes im Verhältnis zum Hintergrund erfüllt nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis.
     

  • 2.4.4 Ziel des Links (im Kontext): Das Ziel einiger Links kann weder aus dem Linktext noch aus den programmatisch ermittelbaren Kontextinhalten bestimmt werden.
     

  • 2.4.6 Überschriften und Bezeichnungen: Einige Überschriften und Bezeichnungen zur Beschreibung von Themen oder Zwecken sind nicht konsistent gesetzt.
     

  • 2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden: Auf einigen Seiten gibt es Videos oder Animationen, die automatisch abgespielt werden.
     

  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Bei einigen Benutzeroberflächenkomponenten können Name, Rolle, Status, Eigenschaften und Werte nicht programmatisch ermittelt werden, oder Benachrichtigungen über Zustandsänderungen dieser Elemente stehen unterstützenden Technologien nicht zur Verfügung.

ERSTELLUNG DER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde unter Verwendung einer Bewertung durch Dritte erstellt.

ARTEN DER ÜBERMITTLUNG VON MELDUNGEN UND KONTAKTDATEN DES ANBIETERS

Nutzer können jederzeit etwaige Zugänglichkeitsprobleme melden. Dazu können sie direkt eine E-Mail an accessibility@polifin.it schreiben.

Die Beantwortung von Fragen und Meldungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang.

Meldungen, die nicht unter die Vorschriften zur Barrierefreiheit fallen, können nicht bearbeitet werden; daher wird empfohlen, sich an die auf der Website der jeweiligen Gesellschaft angegebenen Kontakte zu wenden, an die die Meldung gerichtet ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.

MODALITÀ DI INVIO DELLE SEGNALAZIONI ALL’AGENZIA PER L’ITALIA DIGITALE (AGID)

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder keiner Antwort innerhalb von dreißig Tagen auf die Mitteilung oder Anfrage kann die betroffene Person eine Meldung über den folgenden Link einreichen: https://www.agid.gov.it/

INFORMATIONEN ZUR WEBSITE

Veröffentlichungsdatum der Website: 16.11.2022

Wurden Usability-Tests durchgeführt? Ja

Verwendetes Content-Management-System (CMS): Adobe Experience Manager

INFORMATIONEN ZUR STRUKTUR

Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung im Unternehmen: 85

Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeitende mit Behinderung: 0