Garantiebedingungen für Gewiss-Produkte mit LED-Technologie
1) Diese Garantie gilt für direkte Kaufvereinbarungen zwischen einem Unternehmen der GEWISS Group (im Folgenden „Gewiss“) und den Käufern (im Folgenden „die Käufer“, oder als Singular „der Käufer“) der GEWISS Beleuchtungsprodukte mit LED-Technologie (im Folgenden „Produkte“, oder als Singular „Produkt“), wobei davon ausgegangen wird, dass die Produkte im Neuzustand, in ihrer Originalverpackung und einschließlich der Gebrauchsanweisung erworben werden.
2) Diese Garantiebedingungen gelten abweichend von den allgemeinen Kaufbedingungen von Gewiss und zusätzlich zu den Garantierechten, die per Gesetz zugunsten des Käufers gelten oder vertraglich und in schriftlicher Form zwischen Gewiss und dem Käufer vereinbart wurden.
3) Diese Garantie deckt Produktdefekte ab, die nachweislich von Mängeln der Rohstoffe oder Konstruktions- oder Fertigungsfehlern herrühren, und zwar für den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitraum, beginnend am Kauftag des Produkts, wobei angenommen wird, das die Anzahl der Betriebsstunden pro Jahr maximal 4.200 Stunden beträgt.
Produkt | Garantiezeitraum |
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Straßenleuchten-Baureihen: Straßen, urbane Bereiche, Wege | 5 Jahre |
Scheinwerfer-Baureihe: Smart[Pro], Stadium[Pro] und Spatium[Pro] | 5 Jahre |
Baureihe Smart[4] | 5 Jahre |
Baureihe Smart[3]: Smart[3]e, Smart[3] und Smart[3]Plus | 5 Jahre |
Baureihe Esalite | 5 Jahre |
Baureihe ELIA | 5 Jahre |
Alle anderen LED-Produkte | 2 Jahre |
Systeme zur Beleuchtungssteuerung | 2 Jahre |
4) Produkte gelten nicht als defekt, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
5) Wenn für ein Produkt die vorliegende Garantie gilt, entscheidet Gewiss nach alleinigem Ermessen, ob dem Käufer der Kaufpreis des Produkts zurückerstattet, das Produkt repariert oder durch ein in Bezug auf Preis und Leistung vergleichbares Produkt ersetzt wird.
6) Entscheidet sich Gewiss zur Reparatur des Produkts, können neue oder aufbereitete Teile verwendet werden, wobei dafür garantiert wird, dass die Ersatzkomponenten den ersetzten Komponenten im Hinblick auf Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen. Unabhängig davon, welche Lösung von Gewiss gewählt wird, beinhaltet keine dieser Optionen die Änderung oder Verlängerung der Laufzeit der Originalgarantie, d. h., beginnend ab dem Kaufdatum des Produkts.
7) Um einen Gewährleistungsverlust zu vermeiden, muss der Käufer das Vorhandensein von Defekten Gewiss per E-Mail an gestioneresi@gewiss.com innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung des Defekts melden und gleichzeitig Folgendes bereitstellen: (i) ein Dokument, das das Kaufdatum belegt (beispielsweise die Kaufrechnung), und (ii) die Daten, die auf dem Label des defekten Produkts angegeben sind, einschließlich der Produktcharge. Nach Erhalt der Mitteilung und den vorstehend angegebenen Dokumenten, kann Gewiss den Käufer bitten, das Produkt unverzüglich direkt an Gewiss oder an eine von Gewiss autorisierte Verkaufsstelle zurückzugeben.
8) In keinem Falle jedoch gilt die Garantie, wenn die Schadhaftigkeit des Produkts auf einem der folgenden Aspekte beruht:
Mit Bezug auf die vorstehend genannten Situationen muss der Käufer auf Verlangen von Gewiss einen angemessenen und umfassenden Nachweis für die sachgemäße Verwendung, die sachgemäße Installation und die sachgemäße Wartung des Produkts vorlegen, beispielsweise in Bezug auf den Umgebungs- und Installationskontext.
9) Die Garantie deckt nicht die Kosten ab, die für die Beseitigung von Mängeln anfallen, u. a. Kosten für Demontage und Montage, Transport- oder Versandkosten des defekten oder reparierten Produkts oder Mietkosten für Hebevorrichtungen.
10) Mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs und unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Gewiss in keinem Fall für Schäden, die sich aus einer Vertragsverletzung ergeben, oder für direkte oder indirekte Schäden, die durch Fehler oder Defekte der Produkte oder durch deren Fehlfunktion, z. B. durch Reparaturen oder Ersatz, verursacht werden, wie z. B. entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts oder Blockierung von Anlagen, in denen die Produkte eingesetzt werden sollen. In keinem Fall übersteigt die Haftbarkeit von Gewiss den Kaufpreis des defekten Produkts.
11) Die Garantie gilt, wenn die Produkte gemäß Standard ISO 9223 in den Anwendungsklassen C1–C5 verwendet werden. In anderen Fällen bitten Sie die Gewiss-Vertriebsorganisation um eine individuelle Lösung. Im Falle von Produkten, die weniger als 5 km vom Meer entfernt installiert werden, deckt die Garantie die Korrosion der Produkte nur dann ab, wenn der Kunde Produkte mit Marine Salt Painting erwirbt, die dem Kunden als Option angeboten werden.
12) Gewiss behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit zu ändern, indem die neuen Bedingungen auf der Website www.gewiss.com und in den Katalogen des Unternehmens veröffentlicht werden.
13) Diese Garantie gilt seit 1. September 2021