1) Gewiss S.p.A. („GEWISS“) gewährt den Käufern („Käufer“) von LED Produkten der Marke GEWISS („Produkte“ oder „Produkt“) eine über die gesetzliche Gewährleistung bzw. über die AGB hinausgehendeGewährleistung. Voraussetzung ist, dass der Käufer die Produkte neu, vollständig und in der Originalverpackung inkl. Gebrauchsanweisung erworben hat.
2) Diese Garantiebedingungen gelten in Abweichung von den grundsätzlichen Verkaufsbedingungen von GEWISS und ergänzen die Gewährleistungsrechte, die vom Gesetz zu Gunsten des Käufers gelten, oder die vertraglich zwischen dem Käufer selbst und GEWISS vereinbart wurden.
3) Die Gewährleistung erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler, umfasst die nachfolgend aufgeführten Zeiträume und gilt für folgende Produkte:
Produkt |
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Gewährleistungszeitraum |
Straßenbeleuchtung der Serien: Street, Urban und Road
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5 Jahre |
Scheinwerfer der Serien: Smart[Pro], Stadium[Pro] und Spatium[Pro] |
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5 Jahre |
Serie Smart[4] |
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5 Jahre |
Serie Smart[3]e, Smart[3] und Smart[3]Plus |
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5 Jahre |
Serie Esalite |
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5 Jahre |
Serie Elia |
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5 Jahre |
Alle anderen LED-Produkte
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2 Jahre |
Produkte laufen aus |
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Gewährleistungszeitraum |
Serie Smart[3], außer der Compact un Super Baureihe |
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3 Jahre |
Serie Astrid, außer der Astrid 75 LED |
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5 Jahre |
Serie Astrid 75 LED |
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2 Jahre |
Serie Bolla LED |
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2 Jahre |
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4) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Batterien, Starter und andere Verschleiß- bzw. Verbrauchsteile.
- ein Lichtstromrückgang der LED Module während der Gewährleistungslaufzeit von weniger als 20% vorliegt;
- eine Varianz des Lichtstroms von weniger als 0,4% /1000 Arbeitsstunden vorliegt (entspricht dem aktuellen Stand der Technik);
- ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von bis zu 0,1 %/1000h bei elektronischen Bauteilen wie EVG, LED bei einer Durchschnittstemperatur von 25°C vorliegt. Die Nennausfallrate erhöht sich um weitere 0,1%/ 1000 Arbeitsstunden pro 10°C Temperaturerhöhung ab 25°C;
- Produktkomponenten von Verschleiß betroffen sind (z. B. Batterien, Starter, etc.) oder einem natürlichen Zerfall unterliegen, der weder die Funktionalität noch die Sicherheit des Produktes beeinflusst.Verschmutzung, Fehler, die durch höhere Gewalt verursacht werden und mechanische Beschädigungen wie z.B. Transportschäden fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistung.
5) Es obliegt GEWISS, die unter diese Gewährleistungsbedingungen fallenden Produkte nach eigenem Ermessen zu reparieren, durch ein Produkt vergleichbarer Qualität und vergleichbarem Preis zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. In jedem Fall führt keine der genannten Lösungen zu einer Änderung oder Verlängerung des ursprünglich gewährten und ab Kaufdatum gültigen Gewährleistungszeitraums
6) Im Falle der Reparatur eines Produktes hat GEWISS das Recht, sowohl neue als auch wiederaufbereitete Bauteile zu verwenden, wenn dadurch sichergestellt ist, dass die Leistung, die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Austauschkomponenten mindestens gleichwertig zu den ausgetauschten Komponenten sind.
7) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer den Mangel nicht unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Feststellung des Mangels unter Vorlage der Rechnungskopie sowie der technischen Angaben des Produktetiketts (u.a. Produktionschargennummer etc.) per E-Mail an GEWISS (gestioneresi@gewiss.com) meldet. Nach Erhalt der vollständigen Informationen obliegt es GEWISS, den Käufer um Rücksendung des mangelhaften Produktes an eine autorisierte Verkaufsstelle oder an GEWISS direkt zu bitten.
8) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Mängel durch Feuer, außergewöhnliche Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Vandalismus, Fahrlässigkeit, und Nutzung des Produktes;
- Mängel durch fehlerhafte bzw. unsachgemäße Installation sowie Mängel durch nicht zulässige bzw. nicht geeignete Netzspannungen;
- Mängel durch Nichtbeachten der von GEWISS beigelegten Bedienungs- und Montageanleitung, der auf dem Produkt oder der Verpackung angegebenen technischen Daten oder der jeweils gültigen Vorschriften insbesondere der EN60598 und EN61547. Hierzu gehören z.B. Fehler durch Überspannung, Spannungsschwankungen – inkl. harmonischer Schwingungen und Spannungsspitzen, elektrostatischen Entladungen und eingespeisten Spannungen, Hochfrequenz-elektromagnetische Felder, magnetische Felder bei Netzfrequenz, Spannungsimpulsen, -einbrüchen und kurze Spannungsunterbrechungen, inkl. mechanischen Vibrationen, harmonischen Schwingungen und Resonanzen durch Luftbewegungen um das Produkt, Stöße, Schläge, Beschleunigungen, aggressive Milieus, Temperaturen und schnelle Temperaturänderungen, Feuchtigkeit, atmosphärischen Druck, Gegenwart von Wasser, Sand, Staub, Sonneneinstrahlung, Wärmeeinstrahlung, Wind, Eis oder Frost, Hagel, Kondensation, Kontakt mit Chemikalien, Anwesenheit von Pflanzen oder Tierwelt, Schimmel, Vandalismus, ungeeignete Lager- oder Transportbedingungen, oder andere Umwelteinflüsse, mechanische, elektrische oder thermische Bedingungen, die nicht ausdrücklich gestattet sind;
- Mängel durch ungeeignete oder unsachgemäße Wartung, sofern nicht durch GEWISS gestattet oder vorgeschrieben, oder Wartung durch eine Person, die nicht hinreichend qualifiziert ist;
- Mängel durch Produktveränderungen oder -reparaturen, die durch den Käufer oder einen durch den Käufer Beauftragten -ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GEWISS- veranlasst wurden.
Mit Hinweis zu allen oben aufgeführten Punkten muss der Käufer auf Verlangen von GEWISS einen geeigneten Nachweis über die ordnungsgemäße Nutzung, Installation und Wartung des Produktes sowie über die Umgebung- und Installationsbedingungen vorlegen.
9) Die Gewährleistung beinhaltet nicht die Deckung der Kosten für die Behebung des Fehlers wie z. B. Ein- und Ausbaukosten, Hilfsmittel für Austausch etc., Montage- Demontagekosten, Transport oder Fracht des defekten oder reparierten Produktes, sowie die Mietkosten für Hebevorrichtungen oder ähnliches.
10) Für in einem Luftlinienabstand von bis zu 5 km vom Meer installierte Produkte deckt die Garantie durch Korrosionsphänomene verursachte Funktionsmängel nur dann ab, wenn der Käufer die Produkte mit der Konfiguration Salzbeständigkeit erworben hat, die auf Anfrage erhältlich ist
11) Von der Gewährleistung sind ebenfalls nicht umfasst: Mängel durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Betriebsausfallschäden, vergebliche Aufwendungen, Nichterfüllung, entgangener Gewinn und sonstige mittelbare wie unmittelbare Folgeschäden wie z. B. entgangene Gewinne, nicht erreichte Einsparungen, Reputationsverlust, Verlust von Firmenwerten, Blockierung von Anlagen etc. Die Haftung übersteigt keinesfalls den Kaufpreis des defekten Produkts.
12) GEWISS behält sich das Recht vor, diese Gewährleistungsbedingungen jederzeit zu ändern und die neuen Bedingungen auf der Website www.gewiss.com und in den Katalogen zu veröffentlichen.
13) Diese Gewährleistung gilt für die entsprechenden Produkte, die nachweislich nach Inkrafttreten der Gewährleistungsbedingung gekauft wurden: 3. Mai 2021