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Garantiebedingungen für GEWISS-Produkte mit LED-Technologie

GEWISS und PERFORMANCE iN LIGHTING arbeiten seit vielen Jahren daran, die Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit ihrer Beleuchtungsprodukte zu gewährleisten, um den Nutzen für ihre Kunden und Anwender zu maximieren und die Abfallmenge in der Umwelt zu reduzieren.

Aus diesem Grund haben GEWISS und PERFORMANCE iN LIGHTING beschlossen, die Qualitätsgarantie auf ihre Beleuchtungsprodukte mit LED-Technologie („Produkt(e)“) auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kaufdatum in Bezug auf die Qualität von Material, Technik, Montage und Funktionalität der Leuchte zu verlängern.

Diese erweiterte Garantie („Garantie“) gilt für Direktverkäufe zwischen jedem Unternehmen der GEWISS-Gruppe („Unternehmen“), einschließlich der PERFORMANCE iN LIGHTING-Unternehmen, und ihren Käufern („Käufer“).

Diese Garantie gilt abweichend von den Bestimmungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen des Unternehmens und zusätzlich zu den Garantierechten, die gesetzlich zugunsten des Käufers vorgesehen sind oder vertraglich zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich festgelegt wurden.

 

1. Die Garantie tritt ab März 2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Garantien.

 

2. Die Garantie gilt für alle Standardprodukte aus dem Katalog zum Zeitpunkt des Kaufs. Für Produktvariationen und kundenspezifische Produkte wird die jeweilige Garantieverlängerung von Zeit zu Zeit vom Unternehmen ausgestellt, wenn der Käufer eine entsprechende Anfrage stellt.

3. Die Garantie gilt für alle Produkte, die im Neuzustand, in der Originalverpackung und in Übereinstimmung mit den dem Produkt beiliegenden Normen, Vorschriften und Montageanweisungen sowie den geltenden Installationsnormen erworben wurden. Installations- und Wartungsarbeiten müssen von autorisiertem technischen Fachpersonal durchgeführt werden.

4. Sämtliche Produktfehler und Produktmängel müssen dem Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Auftreten schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer muss einreichen: (a) ein Dokument zum Nachweis des Kaufdatums (z. B. die Kaufrechnung), (b) die Daten auf dem Etikett des mangelhaften Produkts, einschließlich der Produktionscharge und (c) eine detaillierte Beschreibung des Mangels bzw. Fehlers. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung kann das Unternehmen den Käufer auffordern, das Produkt unverzüglich direkt an das Unternehmen oder an eine vom Unternehmen autorisierte Verkaufsstelle zurückzugeben. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass der Zustand des Produkts (einschließlich der Lichtquelle) nach schriftlicher Mitteilung an das Unternehmen für den gesamten Zeitraum, den das Unternehmen zur Durchführung notwendiger Überprüfungen benötigt, unverändert bleibt. Das Unternehmen kann dem Käufer angemessene Kosten in Rechnung stellen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit einem angeblichen Mangel oder Defekten oder zurückgesandten Produkten, die sich als nicht defekt erwiesen haben, entstanden sind, einschließlich angemessener Transport-, Test- und Bearbeitungskosten.

5. Die Garantie gilt nur bei Bezahlung der Produkte gemäß dem Kauf-/Liefervertrag.

 

6. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass die in den Datenblättern, Bedienungsanleitungen und Katalogen angegebenen Grenzwerte eingehalten werden, wie z. B. die Umgebungstemperatur und die Spannungsbedingungen, und in jedem Fall die maximal angegebenen Betriebsstunden. Darüber hinaus darf das Produkt unter Androhung des Verfalls der Garantie keiner mechanischen Beanspruchung (z. B. Stöße) ausgesetzt werden, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.

 

7. Die Garantie gilt, sofern hier nicht anders angegeben, nicht bei Produktmängeln bzw. Produktfehlern, die durch Folgendes verursacht wurden: (a) unsachgemäße Lagerung des Produkts; (b) unsachgemäße oder nicht nach höchsten Standards durchgeführte Installation oder Wartung des Produkts oder durch Personal, das nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt; (c) normale Abnutzung oder Verfall von Komponenten oder Teilen des Produkts; (d) unzulässige oder unsachgemäße Verwendung des Produkts; (e) das Fehlen eines angemessenen zusätzlichen Schutzes für das Produkt bei speziellen Anwendungen, in Umgebungen mit extremen Temperaturen oder Klima- oder Umweltbedingungen und in Bereichen mit hohen Konzentrationen von korrosiven oder aggressiven Substanzen; (f) zusätzliche Umgebungs- und Installationsbedingungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen oder in der technischen Dokumentation angegebenen Grenzwerte hinausgehen, wie z. B. Schutzarten (IP), Stöße (IK) , Vibrationen, mechanische Stöße (einschließlich des sog. Kolbeneffekts); (g) atmosphärische Ereignisse; (h) Vandalismus; (i) Ereignisse, die von der Installation ausgehen, wie Überspannung, Spannungseinbrüche/-stöße, elektromagnetische Felder, eingespeiste Ströme, magnetische Stoßfelder usw.; (l) Verwendung von Geräten, die die Grenzen der Normen überschreiten oder in der technischen Dokumentation angegeben sind, wie z. B.: Schutzgrade (IP), Stöße (IK), Vibrationen, mechanische Stöße (einschließlich des sog. „Kolbeneffekts“); (k) die Verwendung der Geräte im Falle eines Stromausfalls oder Fehlers. (l) die Verwendung ungeeigneter Schutzeinrichtungen (SPDs, MCBs, RCCBs); (m) unvorhergesehene oder unvorhersehbare Ereignisse (einschließlich Überspannungen, Blitzeinschläge); (n) höhere Gewalt; (o) Ereignisse, die in jedem Fall auf Umstände zurückzuführen sind, die die kausale Rückführung von Mängeln oder Fehlern auf das Verschulden des Unternehmens ausschließen.

 

8. Die Garantie gilt nicht, wenn der Käufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens Ersatz-, Reparatur-, Sonderwartungs- oder Änderungsarbeiten an dem Produkt vornimmt.

 

9. Elektronische Verbrauchskomponenten, die in den Produkten enthalten sind, wie z. B. Lichtquellen, Starter, Zünder, Treiber und Notstromaggregate, die die in der entsprechenden europäischen Richtlinie beschriebenen Garantienormen erfüllen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Für solche Komponenten sind die von den Herstellern der Komponenten angegebenen Lebenszyklen und Garantiebedingungen zu beachten.

 

10. Mögliche Farbabweichungen der LEDs und ihr normaler Lichtstromabfall im Laufe der Zeit sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen, da sie nicht dem Unternehmen, sondern dem Stand der Technik zum gegenwärtigen Zeitpunkt zuzuschreiben sind. Jeder Austausch von LED-Komponenten im Rahmen der Garantie könnte dazu führen, dass sich die Eigenschaften des Produkts angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts verändern. Der Klarheit halber wird im Katalog immer die von den Herstellern der LED-Komponenten angegebene Lebensdauer der Komponenten aufgeführt. Im Katalog oder auf der Website ist auch der durchschnittliche Leistungsabfall der LED über die Lebensdauer bei ordnungsgemäßer Nutzung angegeben. Selbst innerhalb der durch die heutige Technologie auferlegten Grenzen werden die vom Unternehmen verwendeten LEDs bei korrekter Verwendung im Allgemeinen von den Herstellern für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren garantiert. Angesichts der Geschwindigkeit, mit der die LED-Technologie fortschreitet, kann das Unternehmen derzeit nicht garantieren, dass die LED-Quellen im Laufe der Zeit ersetzt oder gewartet werden können.

 

11. Für spezielle Anwendungen und Umgebungen mit extremen Temperaturen oder in Bereichen mit hohen Konzentrationen korrosiver Substanzen, einschließlich salzhaltiger Atmosphären, bzw. bei Missachtung der in den geltenden europäischen Vorschriften oder den Produktdatenblättern vorgesehenen Grenzwerten, muss eine präventive Bewertung für die Verwendung der Produkte und für die Ausstellung einer speziellen Garantie (auch in Abweichung vom vorliegenden Dokument) ausdrücklich beim Unternehmen beantragt werden, indem Sie sich an den zuständigen Verkaufsleiter wenden.

 

12. Produkte für den Außenbereich werden durch innovative Herstellungs- und Lackierverfahren und mit hochwertigen Materialien hergestellt, die ein hohes Qualitätsniveau in Bezug auf Korrosions- und Abriebfestigkeit (außer in den im vorigen Punkt genannten Fällen) und Farbstabilität garantieren. Um seine Kunden zu schützen, garantiert das Unternehmen die ständige Überwachung des Produktionsprozesses in der gesamten Lieferkette sowie die kontinuierliche Aktualisierung aller damit verbundenen technischen Entwicklungen. Diese Produkte sind von der Garantie abgedeckt, vorausgesetzt, dass die potenziellen Mängel die strukturelle/mechanische Sicherheit oder damit verbundene Funktionen betreffen und auf Fehler zurückzuführen sind, die im Produktionsprozess des Artikels entstanden sind.

 

13. Falls das Produkt in den Geltungsbereich der Garantie fällt, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es dem Käufer den Kaufpreis des Produkts erstattet, das Produkt repariert, das Produkt durch ein neues Produkt ersetzt oder es durch ein gleichwertiges Produkt mit gleichwertiger Leistung ersetzt.

 

14. Wenn sich das Unternehmen für eine Reparatur des Produkts entscheidet, kann es neue oder wiederaufbereitete Komponenten verwenden. In diesem Fall muss es sicherstellen, dass die Ersatzkomponenten den ausgetauschten Komponenten in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Unabhängig davon, welche Lösung das Unternehmen wählt, führt keine dieser Lösungen zu einer Änderung oder Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeitsdauer der Garantie, die ab dem Kaufdatum des Produkts gilt.

 

15. Unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Grenzen und unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung von Vorschriften ergeben, sowie für direkte und/oder indirekte Schäden, die sich aus Fehlern oder Mängeln der Produkte, aus deren Fehlfunktion oder aus Reparaturen oder Ersatzleistungen ergeben, beispielsweise für Kosten für den Ersatz der Produkte (Arbeitskosten, Maschinenmiete usw.), entgangenen Gewinn, fehlende Einsparungen, Rufschädigung, Verlust des Firmenwerts, Sperrung der Anlagen, in denen die Produkte eingesetzt werden sollen. In keinem Fall wird die Haftung von Gewiss den Kaufwert des defekten Produkts übersteigen.

16. Diese Garantie kann auf Wunsch des Käufers in besonderen Situationen, in denen dies erforderlich ist, auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Bedingungen hierin zu streichen oder zu ändern, um den Leistungsabfall bestimmter Komponenten mit längerer Lebensdauer in einigen spezifischen Produkten/Serien zu berücksichtigen. Die Verlängerung kann nur in schriftlicher Form erfolgen, wenn beide Parteien zustimmen.